Dr.- Heinrich-Jasper-Str.44
38304 Wolfenbüttel

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Mo-Do. 15:30 Uhr – 18:30 Uhr
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Telefon: 05331 1236
E-Mail: info@fahrschule-hoehne.de

Ab 01.01.2020 darf man mit dem Autoführerschein nach erfolgreicher Absolvierung der Fahrerschulung zum Erwerb der Schlüsselzahl 196 Leichtkrafträder, die unter die Klasse A1 fallen fahren.

Voraussetzungen: Vollendung des 25. Lebensjahres – mindestens seit 5 Jahren im ununterbrochenen Besitz der Fahrerlaubnisklasse B

Was darf mit der Schlüsselzahl 196 gefahren werden? Krafträder mit einem Hubraum bis max. 125 ccm und einer Leistung von bis zu 11 KW / 15 PS dürfen gefahren werden.

Ausbildung: Mindestens 4 Einheiten zu je 90 Min. theoretischen / klassenspezifischen Unterricht – mindestens 5 Einheiten zu je 90 Min. praktische Ausbildung

Bei der praktischen Ausbildung sollen sowohl die bei der Fahrausbildung vorgeschriebenen Grundfahraufgaben der Klasse A1, als auch Überlandstrecken und Autobahnabschnitte befahren werden.
Dies muss von der ausbildenden Fahrschule nachgewiesen und am Ende der Ausbildung dem Bewerber bescheinigt werden, bei erheblichen Mängeln darf die Fahrschule keine Bescheinigung ausstellen.

Besonderheiten: Es ist keine praktische und theoretische Prüfung notwendig!

Die Berechtigung ist nur im Inland gültig!

Da die Schlüsselzahl 196 nicht als Führerscheinklasse zählt ist auch kein Aufstieg in eine höhrer Motorradführerscheinklasse möglich!