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Führerschein Klasse B | BE | B96 | B196 & Automatik

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Klasse B bei der Fahrschule Höhne

Hier könnt Ihr euch über die verschiedenen Klassen B | BE | B196 | B96 und über den Automatik Führerschein informieren. Bei weiteren Fragen zu unseren Leistungen bezüglich der Ausbildungsklasse B könnt Ihr uns jederzeit kontaktieren.

Klasse B

Mit der Klasse B können Sie Kraftwagen bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse und bis 8 Sitzplätze ( + Fahrersitz auch mit Anhänger bis 750 kg zulässige Gesamtmasse oder über 750 kg zulässige Gesamtmasse, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3,5 t nicht übersteigt) fahren.

Mindestalter: 18 Jahre

Klasse B mit 17

Die Fahrschulklasse B mit 17 erlaubt das Fahren von Kraftwagen bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse und bis 8 Sitzplätze ( + Fahrersitz auch mit Anhänger bis 750 kg zulässige Gesamtmasse oder über 750 kg zulässige Gesamtmasse, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3,5 t nicht übersteigt) vor Erreichen des 18. Lebensjahrs:

  1. Alle Anhänger bis 750 kg zulässige Gesamtmasse
  2. Bei Anhängern mit einer zulässige Gesamtmasse von mehr als 750 kg ist die zulässige Gesamtmasse der Kombination (Kraftwagen & Anhänger) auf  3,5 t begrenzt

Die Ausbildung erfolgt wie bei Klasse B. Der 17-jährige Fahrer kann beliebig viele Begleitpersonen eintragen lassen. Für diese gelten folgende Voraussetzungen:

  1. sie müssen mindestens 30 Jahre alt sein
  2. sie müssen seit 5 Jahren im Besitz der Klasse B sein
  3. sie dürfen zum Zeitpunkt der Antragstellung höchstens einen Punkt in Flensburg haben

Alter: 17 Jahre
Anmeldung: mit 16 1/2 Jahren

Bei der Anmeldung braucht man hier zusätzlich die Genehmigung der Erziehungsberechtigten und die Angaben der einzelnen Begleitpersonen.

Klasse BE

Mit der Klasse BE dürfen Sie alle Züge mit einem Zugfahrzeug der Klasse B fahren. Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf max. 3,5 t betragen.

Vorraussetzung: Klasse B

Theorieunterricht & -prüfung: Nicht erforderlich

Klasse B96

Diesen speziellen Anhängerführerschein benötigen Sie, wenn Sie hinter einem Kraftwagen der Klasse B einen Anhänger mit einer zulässige Gesamtmasse von mehr als 750 kg ziehen wollen und die Summe der Gesamtmassen von Anhänger und Pkw größer ist als 3,5 t, aber nicht größer als 4.250 kg.

Vorraussetzung: Klasse B

Besonderheiten: Es ist keine praktische und theoretische Prüfung notwendig! Auch Gruppenschulungen möglich.

Klasse B196

Ab 01.01.2020 darf man mit dem Autoführerschein nach erfolgreicher Absolvierung der Fahrerschulung zum Erwerb der Schlüsselzahl 196 auch Leichtkrafträder, die unter die Klasse A1 fallen, fahren.

Voraussetzungen: 

  • Vollendung des 25. Lebensjahres
  • Mindestens seit 5 Jahren im ununterbrochenen Besitz der Fahrerlaubnisklasse B

Was darf mit der Schlüsselzahl 196 gefahren werden? Krafträder mit einem Hubraum bis max. 125 ccm und einer Leistung von bis zu 11 KW / 15 PS dürfen gefahren werden.

Ausbildung: Mindestens 4 Einheiten zu je 90 Min. theoretischen / klassenspezifischen Unterricht – mindestens 5 Einheiten zu je 90 Min. praktische Ausbildung

Bei der praktischen Ausbildung sollen sowohl die bei der Fahrausbildung vorgeschriebenen Grundfahraufgaben der Klasse A1, als auch Überlandstrecken und Autobahnabschnitte befahren werden.
Dies muss von der ausbildenden Fahrschule nachgewiesen und am Ende der Ausbildung dem Bewerber bescheinigt werden. Bei erheblichen Mängeln darf die Fahrschule keine Bescheinigung ausstellen.

Besonderheiten: Es ist keine praktische und theoretische Prüfung notwendig!

Die Berechtigung ist nur im Inland gültig!

Da die Schlüsselzahl 196 nicht als Führerscheinklasse zählt, ist auch kein Aufstieg in eine höhere Motorradführerscheinklasse möglich!

B 197 (Automatik)

Unter folgenden Voraussetzungen bietet die neue nationale Schlüsselzahl B197 die Möglichkeit, auch Schaltwagen fahren zu dürfen, obwohl die Fahrprüfung auf einem Automatikfahrzeug absolviert wurde:

10 Fahrstunden zu je 45 Minuten auf einem Schaltwagen
Eine 15-minütige Testfahrt mit einem Fahrlehrer auf einem Schaltwagen (die Testfahrt muss zur Hälfte innerorts und außerorts erfolgen).

Ausstellung einer entsprechenden Bescheinigung durch die Fahrschule.

Austragung einer vorhandenen Automatikbeschränkung durch die Führerscheinstelle (Schlüsselzahl 197 anstatt 78).
Schlüsselzahl 197 beinhaltet keine Einschränkungen mehr, somit dürfen dann auch Schaltwagen gefahren werden.

Bereits bestehende Automatikbeschränkungen der Klasse B können ebenfalls auf diesem Wege aufgelöst werden.

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