Führerschein Klasse A | A1 | A2 | AM & Mofa
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Klasse A bei der Fahrschule Höhne
Hier könnt Ihr euch über die verschiedenen Klassen A | A1 | A2 | AM & Mofa informieren. Bei weiteren Fragen zu unseren Leistungen bezüglich der Ausbildungsklasse A könnt Ihr uns jederzeit kontaktieren.
Klasse A
Krafträder, auch mit Beiwagen, mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW.
Über die Sonderregelung für dreirädrige Kraftfahrzeuge informieren wir gerne im Büro oder telefonisch zu unseren Bürozeiten.
Mindestalter: 24 Jahre
Klasse A1
Krafträder, auch mit Beiwagen, Hubraum max. 125 cm³, Motorleistung max. 11 kW (15 PS); Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,1 kW/kg.
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren und/oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h; Leistung bis max. 15 kW.
Mindestalter: 16 Jahre
Klasse A2
Krafträder, auch mit Beiwagen, mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW (48 PS); Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,2 kW/kg.
Mindestalter: 18 Jahre
Klasse AM
Zweirädrige Kleinkrafträder / zweirädrige Fahrräder mit Hilfsmotor / dreirädrige Kleinkrafträder / Leichtkraftfahrzeuge.
Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) / Fahrräder mit Hilfsmotor bis 45 km/h bbH
- Elektromotor max. 4 kW Nennleistung,
- Verbrennungsmotor max. 50 ccm.
Dreirädrige Kleinkrafträder / vierrädrige Leichtfahrzeuge bis 45 km/h
- Fremdzündungsmotor (z.B. Benziner), Hubraum max. 50 ccm,
- andere Verbrennungsmotoren (z.B. Diesel) max. 4 kW Nutzleistung,
- Elektromotoren max. 4 kW Nenndauerleistung,
- bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen Leermasse max. 350 kg (bei Elektromotor ohne Batterie).
Mindestalter: 15 Jahre
Mofa
Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor.
Maximal 25 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit.
Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum oder Elektromotor.
Mindestalter: 15 Jahre
Klasse B196
Ab 01.01.2020 darf man mit dem Autoführerschein nach erfolgreicher Absolvierung der Fahrerschulung zum Erwerb der Schlüsselzahl 196 Leichtkrafträder, die unter die Klasse A1 fallen, fahren.
Voraussetzungen:
- Vollendung des 25. Lebensjahres
- Mindestens seit 5 Jahren im ununterbrochenen Besitz der Fahrerlaubnisklasse B
Was darf mit der Schlüsselzahl 196 gefahren werden? Krafträder mit einem Hubraum bis max. 125 ccm und einer Leistung von bis zu 11 KW / 15 PS dürfen gefahren werden.
Ausbildung: Mindestens 4 Einheiten zu je 90 Min. theoretischer / klassenspezifischer Unterricht – mindestens 5 Einheiten zu je 90 Min. praktische Ausbildung.
Bei der praktischen Ausbildung sollen sowohl die bei der Fahrausbildung vorgeschriebenen Grundfahraufgaben der Klasse A1 als auch Überlandstrecken und Autobahnabschnitte befahren werden.
Dies muss von der ausbildenden Fahrschule nachgewiesen und am Ende der Ausbildung dem Bewerber bescheinigt werden, bei erheblichen Mängeln darf die Fahrschule keine Bescheinigung ausstellen.
Besonderheiten: Es ist keine praktische und theoretische Prüfung notwendig!
Die Berechtigung ist nur im Inland gültig!
Da die Schlüsselzahl 196 nicht als Führerscheinklasse zählt ist auch kein Aufstieg in eine höherer Motorradführerscheinklasse möglich!
Stufenführerschein
Vorraussetzung:
- 2 Jahre Vorbesitz A1/A2
Der Stufenführerschein erleichtert den Erwerb der nächsthöheren Führerscheinklasse. Es ist lediglich eine kurze Ausbildung und eine praktische Prüfung erforderlich.